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in Friedrichshain-Kreuzberg

Akteur

Bezirksamt

Der Begriff „Bezirksamt“ bezeichnet nicht nur die Verwaltung des Bezirks allgemein, sondern auch das politische Gremium bestehend aus der Bezirks­­bürger­­meisterin und den vier Bezirks­­stadt­rät­innen und Bezirks­stadt­­räten. Sie werden auch Mitglieder des Bezirksamts genannt. Auf dieser Plattform ist dieses Gremium gemeint, das als Entschei­dungs­­gremium ein wesent­licher Akteur zur Lenkung darstellt.

Die Mitglieder des politischen Bezirksamts arbeiten nach dem sogenannten „Kollegial­prinzip“ und führen die Geschäfte ihres Bereichs daher nicht in eigenem Namen, sondern im Namen des Bezirks­amtes (oft auch nur BA genannt). Meinungs­­verschieden­­­heiten zwischen Bezirks­amts­mit­glie­dern werden vom Bezirk­s­amt, d. h. in einer Sitzung des Bezirks­­amtes, entschieden. Nach außen spricht das Bezirksamt „mit einer Stimme“ und dies gilt auch im Verhältnis zur Bezirks­verordneten­versammlung (BVV), insbesondere dann, wenn die Haltung des Bezirks­amtes durch einen Bezirksamts­­beschluss festgelegt wurde. Solche Beschlüsse werden „BA-Beschlüsse“ genannt.

Die BVV wählt die fünf Mitglieder des Bezirks­amtes für die Dauer der Wahl­periode. Nach ihrer Wahl werden die Mit­glieder des Bezirks­amts zu Beamt*innen auf Zeit ernannt. Die Zuständigkeitsbereiche sind dabei nicht von vornherein definiert, sondern werden im Konsens gegenüber dem Wahlergebnis an Kandidat*innen der BVV-Fraktionen verteilt. Manchmal gibt es auch innerhalb der Legislatur noch Umbildungen.

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zu Baustelle #16

Dokumentation Baerwaldbad Stadtwerkstatt 1: Nutzungsideen fürs geschlossene Stadtbad

Der Abend strukturierte sich in zwei Blöcke: In der ersten Hälfte wurden Vorträge gezeigt – zunächst den aktuellen Arbeits­stand einer Mach­barkeits­studie und einige Kurz­vorträge, von beispiel­haften Nutzungen in vergleich­baren Gebäuden. Nach der Pause wurden in drei Gruppen Ideen für mögliche Nutzungen gesammelt.

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