Vorgaben für die Veranstaltungskommunikation und Werbung

Akteur*innen, die in der StadtWERKSTATT-FK Veranstaltungen ausrichten müssen bei der Kommunikation Regeln im Umgang mit dem Logo des Ortes beachten. Eine entsprechende Formulierung ist in den Nutzungsbedingungen der StadtWERKSTATT-FK enthalten und ist damit Teil der Kooperations- bzw. Nutzungsvereinbarung.

Zwei mögliche Logo-Varianten

Es gibt zwei Varianten des Logos der StadtWERKSTATT-FK, wovon eine je nach Verhältnis der ausrichtenden Veranstalter*innen zum Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (BA) in der visuellen Kommunikation/Werbung für die Veranstaltung verwendet werden müssen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Angabe des Veranstaltungsortes (Adresse) wird das Abbilden des Logos erwartet.

Eine der folgenden Logo-Varianten ist in der Kommunikation/Werbung zu verwenden, entweder in den Farben Schwarz bzw. Schwarz/Gelb oder auf dunklen Hintergründen ist auch eine Verwendung in Weiß (negativ) möglich: 

Logo 1 „StadtWERKSTATT-FK“

wird verwendet, wenn die Veranstaltung eine Kooperationsveranstaltung mit dem BA oder einem/r integrieren Akteur*in mit Kooperationsvereinbarung ist. 

Logo 2 „zu Gast in der StadtWERKSTATT-FK“

wird (bei der Angabe des Ortes) verwendet, wenn ein/e externe/r Nutzer*in mittels Patenschaft Raum zur Nutzung überlassen bekommt und eine Veranstaltung durchführt, die nicht ins Programm der StadtWERKSTATT-FK eingebunden ist.

Alle verfügbaren Logos sind in einem Logo-Paket zusammengefasst, das hier heruntergeladen werden kann. Eine Veränderung der Logo-Dateien ist nicht gestattet.

Veranstaltungsort/Adresse

Der Veranstaltungsort ist – falls nicht anders abgemacht – wie folgt mit der Benennung der Halle und der Adresse anzugeben:

StadtWERKSTATT Friedrichshain-Kreuzberg auf dem Dragonerareal/Rathausblock, Obentrautstraße 19-21, 10963 Berlin,
hinter dem Finanzamt Kreuzberg am Mehringdamm

Die isometrisch gezeichnete 3D-Lagekarte kann zur leichteren Orientierung für Besucher*innen verwendet werden.