Neue Kooperationen
für leistbare und offene Räume

in Friedrichshain-Kreuzberg

Baustelle #18

Gemeinwohlorientierte Akteur*innen in Neubauprojekte bringen

In vielen größeren Neubau­pro­jekten im Bezirk spielen landes­eigene Wohnungs­unter­nehmen (LWU) eine zentrale Rolle. Das ist besonders dort der Fall, wo öffent­liche Grund­stücke entwickelt werden oder neues Bau­recht verhandelt werden kann. Genau dort entstehen Hand­lungs­spiel­räume, um Neubau stärker gemein­wohl­orien­tiert zu steuern.

Landes­eigene Wohnungsunternehmen und weitere Gemeinwohlakteure können sich sinnvoll ergänzen.

Landeseigene Wohnungsunternehmen können eine große Anzahl an geförderten Wohneinheiten bauen und sind für die Wohnraumversorgung in der Stadt unverzichtbar. Sie agieren jedoch in einem Spannungsfeld unterschiedlicher Anforderungen: Sie sollen neuen Wohnraum schaffen, soziale Infrastruktur ergänzen und gemeinwohlorientierte Ziele unterstützen, müssen zugleich aber wirtschaftlich bauen, finanzielle Vorgaben einhalten und innerhalb der Förder- und Regelwerke des Landes handeln.

In konkreten Projekten stellt sich des­halb immer wieder die Frage, wie gewün­schte lokale Anpas­sungen mit den Mitteln der koopera­tiven Stadt­ent­wick­lung herbei­geführt werden können. Ein wich­tiger Ansatz liegt in der frühen Zusammen­arbeit zwischen LWU, Verwal­tung und weiteren gemein­wohl­orien­tierten Projekt­partner*innen.

Gemeint sind zum Beispiel Genossen­schaften, soziale Träger, Stiftungen oder andere Projektträger, die Immobilien dauerhaft im Bestand halten, einen Verkauf ausschließen und sie langfristig für gemeinwohlorientierte Nutzungen sichern. Die Einbindung dieser Akteure kann auf unterschiedlichen Ver­ant­wor­tungs­ebenen erfolgen. Sie können als Bauherr*innen oder Erb­bau­rechts­nehmende ein­ge­bunden sein, aber auch als lang­fristige Nutzer*innen oder Mieter*innen. Zudem können sie als General­mieter*innen auf­treten und Räume für kleinere soziale, kulturelle oder gemein­wohl­orien­tierte Akteure sichern.

Genossenschaftsförderung im Land Berlin wirkt auf 2 Ebenen

1. Förderung der Ge­nossen­schaft
Zins­lose Darlehen unter­stützen Genossen­schaften beim Neu­bau und beim Bestands­erwerb. So können sie als Bau­herr­innen, Erb­bau­rechts­nehmende und dauer­hafte Be­stands­träger­innen auf­treten.

2. Förderung der Mitglieder
Haushalte mit WBS können zinslose Darlehen für den Erwerb von Ge­nos­sen­schafts­anteilen erhalten. So wird der Zugang zu genos­sen­schaft­lichem Wohnraum erleichtert.

Wichtig für Entwick­lungs­projekte:
Beide Ebenen wirken nur dann gut zusammen, wenn Genos­sen­schaften früh­zeitig in Grund­stücks­vergabe, Planung, Finanzierung und Belegung einbezogen werden.

Das Entwickeln mit unterschiedlichen Bauherr*innen führt zu Quartieren mit mehr Mischung und Belastbarkeit

Wohnungsneubauförderung: mehrere Fördermodelle für mehr Mischung

Das Land Berlin fördert den sozialen Wohnungs­neu­bau inzwischen über mehrere Förder­modelle. Sie unter­scheiden sich nach Miet­höhe, Ein­kommens­grenzen und Art des Bau­vorhabens.

Gefördert werden Neu­bau­woh­nun­gen für Haushalte mit WBS 140, WBS 180 und WBS 220. Damit richtet sich die Förderung nicht nur an Haushalte mit sehr geringem Ein­kommen, sondern auch an Haus­halte mit unteren und mittleren Ein­kommen, die auf dem freien Wohnungs­markt kaum passende Wohnungen finden.

Für landeseigene Wohnungs­unter­nehmen ist bei Neu­bau­projekten grund­sätzlich mindestens 50 % der Wohn­fläche mit öffent­licher Förderung sowie Miet­preis- und Belegungs­bindung vorgesehen. Gemein­wohl­orientierte Bau­herr*innen können die Förder­modelle nutzen, um Misch­kon­zepte mit höheren Anteilen geförderter Wohnungen wirt­schaftlich darstellbar zu machen.

Wenn große Quartiere überwiegend aus einer Hand ent­wickelt werden, entstehen oft durchgehend ähnliche Wohnungs­­ange­bote, ähnliche Finan­zierungs­logiken be­stim­men die Projekte und ähn­liche Ver­mietungs­­strukturen sprechen nur bestimmte Nutzungen an.

Campus Ohlauer Straße: Die HOWOGE entwickelte hier ein integratives Wohnprojekt mit Kita, das gemeinsam mit einem sozialen Träger vermietet und bewirtschaftet wird.

Landeseigene Wohnungs­unter­nehmen, Genos­sen­schaften, soziale Träger und andere gemein­wohl­orien­tierte Akteur*innen bringen unter­schied­liche Regel­werke, Förder­möglich­keiten, Ziel­gruppen und Nutzungs­ideen mit. Gerade diese Unter­schiede können produktiv werden, wenn sie früh­zeitig in die mögliche Ent­wicklung eines Quartiers einbezogen werden.

So können neben geförderten Wohnungen auch genossen­schaftliche Wohn­formen, Träger­wohnungen, soziale Einrich­tungen, gemein­schaftliche Nutzungen, klein­teiliges Gewerbe und leben­dige Erd­geschosse entstehen. Eine gemischte Bauherr*innen­struktur kann da­durch zu einer stabileren sozialen Mischung und zu leben­digeren Quartieren beitragen.

Erbbaurecht, Förderung und Konzeptverfahren müssen zusammen gedacht werden

Für gemeinwohlorientierte Akteur*innen sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend. Hohe Baukosten, hohe Zinsen, knappe Eigenmittel und unsichere Verfahren erschweren den Einstieg in Neubauprojekte.

Deshalb müssen Erbbaurecht, Förderung und Aus­wahl­verfahren zusammen gedacht werden. Sehr niedrige Erb­bau­zinsen können ange­messen sein, wenn dadurch dauer­haft gemein­wohl­­orientierte Nutzungen, soziale Bindungen oder nicht spekulative Träger­schaften er­mög­licht werden. Auch Förder­programme müssen so ausgestaltet sein, dass Ge­nossen­schaften, soziale Träger und andere gemein­wohl­orien­tierte Akteur*innen tat­sächlich bauen können.

Das gemein­wohl­orientierte Konzept­ver­fahren ist dafür ein wichtiges Instru­ment. Es kann helfen, Grund­stücke an passende Ent­wickler*innen zu vergeben und gemein­wohl­orien­tierte Ziele ver­bindlich zu machen. Gleich­zeitig braucht es im Land Berlin auch endlich ergänzende Förder­programme für gemischt genutzte Gebäude, in denen Wohnen, soziale Infra­struktur, Gewerbe und weitere Nutzungen gemeinsam entwickelt werden können.

Erbbauzins als Stellschraube

Bei Konzept­ver­fahren im Erb­bau­recht zählt nicht der höchste Preis, sondern die Qualität des Nutzungs­konzepts. Des­halb kann ein sehr niedriger Erbbau­zins ange­messen sein, wenn damit dauer­haft bezahl­barer Wohn­raum, soziale Nutzungen oder gemein­wohl­orien­tierte Träger­schaften gesichert werden.

Für gemein­wohl­orien­tierte Bau­herr*innen ist das wichtig: Niedrige Erb­bau­zinsen helfen, hohe Bau­kosten, begrenztes Eigen­kapital und dauer­haft bezahl­bare Mieten zu­sammen­zu­bringen.

Gemeinwohlorientiertes Gewerbe braucht frühzeitige Planung

In vielen Neubauprojekten entstehen Gewerbeflächen vor allem in den Erdgeschossen. Für soziale Träger, Kitas, Beratungsstellen, kulturelle Nutzungen oder gemeinwohlorientiertes Gewerbe sind marktübliche Mieten oft nicht leistbar.

Wenn solche Nutzungen erst spät gesucht werden, passen Räume, Kosten und Betriebsmodelle leider manchmal nicht zusammen. Deshalb sollten mögliche Träger*innen und Nutzer*innen frühzeitig über transparente Verfahren in die Entwicklung einbezogen werden. Das bringt mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten in die Prozesse.

Zwischen Bauherr*innen und späteren Nutzer*innen können dann Räume, Grundrisse, Kosten, Fördermöglichkeiten und Betriebsmodelle gemeinsam strategisch geplant werden. Das erhöht die Chance, dass Erdgeschosse nicht nur formal aktiviert werden, sondern tatsächlich Nutzungen aufnehmen, die für das Quartier wichtig sind.

Frühe Suche nach Entwicklungspartner*innen schafft bessere Grundlagen

Gemeinwohlorientierte Akteur*innen müssen früh genug gefunden werden, um in die Grundüberlegungen eines Projekts einfließen zu können. Dafür können Open Calls, Interessenbekundungsverfahren oder andere Suchverfahren genutzt werden.

So wird sichtbar, welche Akteur*innen Interesse haben, welche Nutzungen gebraucht werden und welche wirtschaftlichen Bedingungen notwendig sind. Dadurch können Neubauprojekte realistischer geplant werden: nicht nur mit abstrakten Flächenprogrammen, sondern mit möglichen Bauherr*innen, Träger*innen, Nutzer*innen und Betriebsmodellen.

Ziel ist es, innerhalb der bestehenden Regelwerke kreativ zu arbeiten und Neubauprojekte so zu strukturieren, dass unterschiedliche gemeinwohlorientierte Akteur*innen Verantwortung übernehmen können. So entstehen bessere Chancen für dauerhaft bezahlbare, gemischte und lebendige Quartiere.


Quellen:

Mit landeseigenen Wohnungunternehmen (LWU) sind gemeint: degewo, Gesobau, Gewobag, HOWOGE, Stadt und Land, WBM. Im Prinzip gehört auch die Berlinovo, allerdings gilt die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den LWU nur für die „klassischen Wohnungsbestände“ der Berlinovo.

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Beiträge zur Baustelle »Gemeinwohlorientierte Akteur*innen in Neubauprojekte bringen« im Magazin

zu Baustelle #2 | Baustelle #18

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