Neue Kooperationen
für leistbare und offene Räume

in Friedrichshain-Kreuzberg

Baustelle #3

Gestreckter Erwerb an der Karl-Marx-Allee

Ein erstmals angewandtes Instrument zur weitgehenden Rekommunalisierung umgewandelter Wohnhäuser.

Als die Deutsche Wohnen Ende 2018 mehrere Wohnblöcke an der Karl-Marx-Allee erwerben wollte, stand der Bezirk Friedrichs­­hain-Kreuzberg vor einer neuen Heraus­forderung. Für einen Teil der Gebäude konnte das kommunale Vorkaufs­recht genutzt werden. Die meisten Wohnungen waren jedoch bereits in Eigentums­wohnungen umgewandelt. Hier griff dieses Instrument nicht mehr. Gemeinsam entwickelten Bezirks­amt, Senats­verwaltung, Gewobag, Investitions­bank Berlin (IBB) und die Mieter*innen ein neuartiges Verfahren: den gestreckten Erwerb. Er verband erst­mals das indivi­duelle Mieter­vorkaufs­recht mit einer gemeinwohl­orientierten Rekommuna­lisierungs­strategie und eröffnete neue Möglich­keiten, bezahl­baren Wohn­raum dauerhaft zu sichern.

Unterschiedliche Eigentums­strukturen erforderten unterschied­liche Lösungen

Ausgangspunkt war der geplante Verkauf mehrerer Wohn­blöcke an der Karl-Marx-Allee. Ein Wohnblock befand sich noch vollständig im Eigen­tum eines Unter­nehmens und konnte als Ganzes verkauft werden. Für dieses Gebäude konnte das Bezirksamt im Milieu­schutz­gebiet das kom­munale Vorkaufs­recht ausüben und den Erwerb durch die landes­eigene Gewobag ermöglichen.

Die übrigen Wohnblöcke waren jedoch bereits nach dem Wohnungs­eigentums­gesetz auf­geteilt. Jede Wohnung bildete eine eigene rechtliche Einheit und musste einzeln verkauft werden. Das kommunale Vorkaufs­recht war hier nicht anwendbar. Stattdessen besaßen viele Mieter*innen ein individuelles Mieter­vorkaufs­recht nach § 577 BGB. Dieses Recht schützt einzelne Haushalte beim Verkauf ihrer Wohnung, wenn sie schon vor der Umwand­lung in der Wohnung wohnten. Dieses individuelle Mieter­vorkaufs­recht war jedoch nie dafür gedacht, ganze Wohnanlagen in kommunales Eigentum zu überführen.

Damit stellte sich erstmals die Frage, wie auch bereits umgewandelte Wohnhäuser dauerhaft dem spekulativen Wohnungsmarkt entzogen werden können.

Aus einem individuellen Schutzrecht wird ein neues Erwerbs­instrument

Um diese Lücke zu schließen, entwickelten das Bezirksamt Friedrichs­hain-Kreuzberg und die Senats­verwaltung für Stadt­entwick­lung und Wohnen gemeinsam ein neues Verfahren: den gestreckten Erwerb. Der Einsatz an der Karl-Marx-Allee war die erstmalige Anwendung des neuen Verfahrens. 

Die Grundidee bestand darin, das individuelle Mietervorkaufsrecht nicht isoliert, sondern koordiniert anzuwenden. Vorkaufsberechtigte Mieter*innen übten zunächst ihr persönliches Recht aus und beauf­tragten dafür einen gemeinsamen Bevollmächtigten. Unmittelbar anschließend wurden sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Kauf­vertrag an die landeseigene Gewobag übertragen. Gleichzeitig wurden Rückmietverträge zu den bisherigen Konditionen vereinbart. Die Gewobag stellte die Mieter*innen zudem von sämtlichen Kaufnebenkosten frei.  

So entstand aus einem individuellen Schutzrecht erstmals ein Instru­ment zur gemeinwohlorientierten Rekommunalisierung bereits umge­wandelter Wohnhäuser.

Gemeinsames Handeln macht das Verfahren erst möglich

Der gestreckte Erwerb war keine neue gesetzliche Regelung, sondern eine intelligente Kombination bestehender Rechtsinstrumente. Seine Umsetzung erforderte eine enge Zusammenarbeit zahlreicher Akteure.

Das Bezirksamt und die Senats­verwaltung entwickelten die rechtliche Konstruktion und koordinierten das Verfahren. Die Gewobag erklärte sich bereit, die Wohnungen unmittelbar zu über­nehmen und sämtliche Verpflich­tungen aus den Kauf­verträgen zu tragen. Parallel entwickelte die Investitions­bank Berlin ein eigenes Finanzierungs­angebot für Mieter*innen, die ihre Wohnung selbst erwerben wollten. Fehlende Sicher­heiten wurden dabei durch Landes­bürgschaften ersetzt.  

Ebenso entschei­dend war die Zusammen­arbeit mit den Bewohner*innen. Die AKS Gemeinwohl­­Stadt organisierte Informations­­veranstaltungen, beriet die Mieter*innen und koordinierte den Austausch innerhalb der Häuser.

Der erfolgreiche Abschluss des gestreckten Erwerbs beruhte auf der beharr­lichen Zusammen­arbeit zahlreicher Mieter*innen, Verwaltungs­mitarbeitender, Politiker*innen und gemeinwohl­orientierter Unter­nehmen. Stellvertretend für viele andere ist insbesondere Norbert Bogedein hervorzuheben, der als Vorsitzender des Mieterbeirats die Organisierung der Mieterschaft über Jahre mit außergewöhnlichem Engagement vorantrieb.

Der gestreckte Erwerb sicherte dauerhaft kommunalen Einfluss

Bereits Anfang Januar 2019 hatten 316 Haushalte in drei Teil­bereichen der Karl-Marx-Allee ihr Vorkaufsrecht im Rahmen des gestreckten Erwerbs ausgeübt. Weitere Mieter*innen entschieden sich für einen Eigen­erwerb mit Unterstützung der IBB. Insgesamt machten mindestens 342 Haushalte von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch.

Die Wohnungen gingen damit nicht an einen privaten Großinvestor, sondern überwiegend in den Bestand der Gewobag über. Gleichzeitig entstanden in mehreren Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften Sperr­minoritäten, durch die wichtige Entscheidungen nicht mehr ohne Zustimmung eines gemeinwohlorientierten Eigentümers getroffen werden konnten. In einem weiteren Schritt gelang es dem Berliner Senat, auch die übrigen Wohnungen des Verkaufspakets zu erwerben. Insgesamt konnten so rund 800 Wohnungen rekommunalisiert werden.

Eine Ausnahme wird zum Referenz­fall der Berliner Wohnungs­politik

Der Senat betonte Anfang 2019 noch ausdrücklich, dass der gestreckte Erwerb als Ausnahme gedacht sei und zunächst nicht auf andere Projekte übertragen werden sollte. 

Rück­blickend markiert das Verfahren dennoch einen Wendepunkt. Erstmals wurde gezeigt, dass sich bestehende gesetzliche Schutzrechte durch die koordinierte Zusammen­arbeit von Verwaltung, landes­eigenen Wohnungs­unternehmen, inter­mediären Akteuren und engagierten Mieter*innen zu einem neuen Instru­ment der gemeinwohl­orientierten Stadt­entwick­lung weiter­entwickeln lassen. Der gestreckte Erwerb gilt heute als ein wichtiger Referenz­fall für den Umgang mit bereits in Wohnungs­eigentum umgewandelten Wohnhäusern und hat die Dis­kussion über neue Wege der Rekommunalisierung nachhaltig geprägt.


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