Neue Kooperationen
für leistbare und offene Räume

in Friedrichshain-Kreuzberg

Baustelle #9

Anders zusammen wohnen

Gemeinschaft­liche Wohn­formen in Neu­bau­projekte bringen

In Berlin wächst der Bedarf an Wohn­formen, die Privatheit und Gemein­schaft verbinden. Viele Menschen suchen Wohn­modelle, die gegen­seitige Unter­stützung, organisierte Nach­barschaft und gemein­schaftlich genutzte Räume ermög­lichen: ältere Menschen, die nicht allein wohnen wollen, Familien, Allein­erziehende, Menschen mit Unter­stützungs­bedarf, Studierende oder Gruppen, die gemeinsam Verant­wortung für ihr Wohn­umfeld über­nehmen wollen.

Gemeinschaftliche Wohnformen können darauf Antworten geben. Dazu gehören Clusterwohnungen, generationenübergreifendes Wohnen, inklusive Wohngruppen, Trägerwohnen oder genossenschaftlich organisierte Wohnprojekte. Solche Wohnformen entstehen nicht automatisch. Sie brauchen frühe Planung, passende Grundrisse, organisierte Gruppen, tragfähige Belegungsverfahren und Förderlogiken, die unterschiedliche Haushalte zusammenbringen können.

Wohnungsmix-Konzepte müssen reale Bedarfe besser aufnehmen

Landeseigene Wohnungs­unter­nehmen bauen dringend benö­­tigten bezahl­baren Wohnraum und sind für die Wohn­­raum­­ver­sor­gung un­ver­­zicht­bar. In ihren Neu­bau­proje­k­ten arbeiten sie mit Wohnungs­mix-Konzepten, Förder­stufen, Belegungs­­bindungen, Wirt­schaft­lich­keits­vorgaben und standar­disierten Planungs­abläufen.

Diese Verfahren ermöglichen die schnelle und verlässliche Erstellung vieler Wohnungen. Bestimmte reale Wohnbedarfe werden darin aber bisher nur unzureichend in passende Wohnangebote übersetzt. Clusterwohnungen, Wohngruppen oder gemeinschaftliche Wohnprojekte passen nicht ohne Weiteres in die Logik einzelner abgeschlossener Wohnungen, die erst nach Fertigstellung regulär vergeben werden.

Dabei werden gemein­schaftliche Wohn­formen seit Jahren gesell­schaft­lich nach­gefragt. Beratungs­stellen, Wohn­tische, Genossen­schaften, selbst­organi­sierte Gruppen und Forschungs­projekte zeigen, dass das Inte­resse an gemein­schaft­lichem Wohnen deutlich größer ist als das bisher realisierte Angebot.

Deshalb stellt sich in kooperativen Entwicklungsprozessen immer wieder die Frage, wie landeseigene Wohnungsunternehmen ihre Regelprozesse öffnen können, ohne ihre sozialen und diskriminierungsfreien Vergabegrundsätze aufzugeben.

Was ist Clusterwohnen?

Cluster­wohnungen verbinden private Wohn­ein­heiten mit gemein­schaftlich genutzten Räumen. Die Bewohner*innen haben eigene Zimmer oder kleine Apart­ments und teilen zusätz­liche Flächen wie Küche, Wohn­zimmer, Arbeits­räume oder Gäste­bereiche.

So entsteht eine Wohnform zwischen klassischer Wohn­ge­mein­schaft und abge­schlos­sener Einzel­wohnung. Sie ermög­licht Privat­heit, gemein­schaft­lichen Alltag und einen geringeren individu­ellen Flächen­verbrauch.

Spätere Nutzer*innen müssen früher in die Planung kommen

Gemeinschaftliche Wohnformen funktionieren nur, wenn private Rückzugs­räume, gemein­schaftliche Flächen, Gruppen­größen, Belegung und Betriebs­modelle zusammen­passen. Eine Cluster­wohnung ist nicht einfach eine große Wohnung mit vielen Zimmern. Eine inklusive Wohngruppe hat andere Anfor­derungen als ein genera­tionen­übergrei­fendes Wohn­projekt. Träger­wohnen braucht klare Verant­wortungen zwischen Vermieter*in, Träger und Bewohner*innen.

Es geht deshalb nicht nur um die Erstellung von Wohnungen, sondern um die Vorbereitung tragfähiger sozialer Wohnzusammenhänge.

Faire Vergabe muss mit Gruppenbildung vereinbar werden

Die diskriminierungs­freie Vergabe von Wohnungen ist eine wichtige Vorgabe für landes­eigene Wohnungs­unter­nehmen. Sie soll verhin­dern, dass öffent­liche Wohnungen in geschlos­senen oder intrans­parenten Ver­fahren vergeben werden.

Für gemein­schaftliche Wohn­formen entsteht daraus jedoch ein prak­tisches Problem. Cluster­wohnen, inklusive Wohn­gruppen oder andere gemein­schaftliche Wohn­formen brauchen frühe Gruppen­bildung, gemein­­same Planung und Ver­trauen zwischen den späteren Be­woh­ner*innen. Wenn eine Gruppe über längere Zeit an einem Wohn­konzept mitarbeitet, am Ende aber keinen gesicherten Zugang zu den Wohnungen hat, wird Betei­ligung entwertet.

Deshalb braucht es Verfahren, die beides verbinden: offene und dis­krimi­nierungs­freie Zugänge einer­seits, verbind­liche Gruppen­bildungs­prozesse anderer­seits.

Denkbar sind transparente Interessen­bekundungen, öffentliche Wohn­tische, quotierte Auswahl­verfahren, Nach­rück­ver­fahren und klare Kriterien für Förder­berechtigung, Zusammen­setzung und soziale Mischung. So kann gemein­schaft­liches Wohnen ermöglicht werden, ohne die Grund­sätze fairer Ver­gabe aufzugeben.

Der institutionelle Knoten

Gemeinschaftliche Wohn­for­men brauchen frühe Gruppen­bildung. Landeseigene Woh­nungs­unternehmen müssen Wohnungen aber diskrimi­nierungs­frei und trans­parent vergeben.

Deshalb braucht es neue Ver­fahren, die beide Anforde­run­gen verbinden: offene Zu­gänge, klare Kriterien und ver­bind­liche Gruppen­bildungs­prozesse.

Förderlogiken müssen gemischte Wohngruppen ermöglichen

Gemeinschaftliches Wohnen ist besonders interessant, wenn unter­schied­liche Menschen zusammen wohnen können: Menschen mit gerin­gen Einkommen, mittleren Einkommen, Unterstützungsbedarf, Familien, ältere Menschen, Studierende oder Menschen mit besonderen sozialen Bedarfen.

Genau diese Mischung ist förderlogisch schwierig. Die Wohn­raum­förderung arbeitet mit unterschiedlichen Förderstufen, Ein­kommens­­grenzen und Belegungsbindungen. Unter­stützungs­leistungen, Träger­­modelle oder genossen­­schaftliche Finan­zierungs­beiträge folgen weiteren Regeln. Eine gemein­schaftliche Wohnform muss aber als zusammen­hängender sozialer und räumlicher Zusam­men­hang funktionieren.

Wenn innerhalb einer Wohngruppe nur eine Förderstufe oder eine sehr homogene Zielgruppe möglich ist, wird ihr Potenzial begrenzt. Ziel muss deshalb sein, unter­schied­liche Förder­stufen, Belegungs­rechte und Unter­stützungs­modelle so zu kombinieren, dass soziale Mischung innerhalb gemein­schaftl­icher Wohnformen möglich wird.

Dafür braucht es rechts­sichere Modelle, die sowohl den Anfor­derungen der Wohn­raum­förderung als auch den sozialen Anfor­derungen gemein­schaft­licher Wohn­formen gerecht werden.

Am Rathausblock wird gemeinschaftliches Wohnen konkret eingefordert

Auf dem Dragonerareal und im Modellprojekt Rathaus­block gibt es eine starke Organi­sierung von Menschen, die gemein­schaftliche Wohn­formen umsetzen wollen. Mit ZuWoRa – Zusammen Wohnen Rathausblock – hat sich eine Struktur gebildet, die Bedarfe, Konzepte und Gruppen­prozesse für gemein­schaftliches Wohnen sicht­bar macht.

Der Aufbau von ZuWoRa wurde und wird durch die ZusammenStelle unterstützt. Als intermediäre Struktur im Modellprojekt Rathausblock hilft sie dabei, interessierte Menschen zu vernetzen, Gruppenprozesse zu begleiten, Bedarfe zu klären und diese in die kooperative Entwicklung des Dragonerareals einzubringen.

Dabei geht es um unter­schied­liche Umsetzungs­möglich­keiten: gemein­schaft­liche Wohn­formen mit der WBM, genossen­schaftliche Ent­wicklung im Baufeld West oder weitere Modelle, die Wohnen, Gemeinschaft und soziale Mischung mit­einan­der verbinden.

Am Rathaus­block zeigt sich sehr konkret: Gemein­schaft­liches Wohnen ist nicht nur eine abstrakte Idee. Es gibt organi­sierte Nach­frage, konkrete Gruppen und reale Ent­wicklungs­flächen. Die offenen Fragen liegen vor allem in Planung, Vergabe, Förderung und Umsetzung.

Auch bei der Franz-Künstler-Straße wurde das Thema gegenüber der Gewobag in die kooperative Entwicklung eingebracht. Ob und wie dort gemein­schaft­liche Wohn­formen entstehen können, bleibt offen. Gerade solche Fälle zeigen, dass der Bedarf zwar artikuliert wird, aber noch nicht zuverlässig in die Regelprozesse der landeseigenen Wohnungs­unter­nehmen über­setzt ist.

Unterstützungs­struk­turen und Genossen­schaf­ten zeigen mögliche Wege

Gemeinschaftliches Wohnen braucht Beratung, Moderation und Projekt­entwicklung. In Berlin gibt es dafür bereits wichtige Unter­stützungs­strukturen: STATTBAU, die Netz­werk­agentur Generationen­Wohnen, Wohn­tische, Genossen­schaften, Projekt­initiativen und weitere Fach­akteure arbeiten seit Jahren daran, gemeinschaftliche Wohnformen planbar und umsetzbar zu machen.

Besonders Genossen­schaften verfügen oft über bessere Voraussetzungen für gemeinschaftliche Wohnformen. Sie arbeiten mit Mitgliedschaft, langfristiger Bindung, Mitbestimmung und einer stärkeren Orien­tierung an gemein­schaft­lichen Nutzungen. Dadurch lassen sich Gruppen­prozesse und besondere Wohn­formen häufig leichter in die Projekt­entwicklung integrieren.

Landes­eigene Wohnungs­unter­nehmen können von diesen Erfahrungen lernen. Gemein­schaftliche Wohn­formen müssen nicht neu erfunden werden. Es gibt Wissen, Beispiele und Strukturen, die in öffent­liche Neubau­projekte ein­bezogen werden können.

Kooperative Strukturarbeit muss finanziert werden

Auch die kooperative Struktur­arbeit selbst braucht Finanzierung. Gruppen­bildung, Moderation, Grundriss­qualifizierung, Abstimmung mit Förder­stellen, Träger­ent­wicklung und rechts­sichere Vergabe­modelle entstehen nicht nebenbei. Sie sind Voraus­setzung dafür, dass gemein­schaftliche Wohn­formen in öffent­lichen Neubau­projekten tatsächlich um­gesetzt werden können.

Die zentralen Forderungen: Gemeinschaftliches Wohnen braucht geöffnete Planungs- und Vergabeverfahren

Damit gemeinschaftliche Wohnformen in öffentlichen Neubauprojekten entstehen können, braucht es veränderte Verfahren:

  • gemeinschaftliche Wohnformen als festen Baustein in größeren Neubauprojekten prüfen,
  • organisierte Nachfrage früh über Wohntische, Interessenbekundungen oder Open Calls sichtbar machen,
  • Grundrisse und Gemeinschaftsflächen vor der baulichen Festlegung qualifizieren,
  • gemeinwohlorientierte Konzeptverfahren so weiterentwickeln, dass gemeinschaftliche Wohnformen, Gruppenbildung und soziale Mischung verbindlich berücksichtigt werden können,
  • diskriminierungsfreie Vergabe mit verbindlichen Gruppenbildungsprozessen verbinden,
  • unterschiedliche Einkommensgruppen, Förderstufen und Unterstützungsbedarfe in gemeinschaftlichen Wohnformen kombinierbar machen,
  • kooperative Strukturarbeit für Gruppenbildung, Moderation, Grundrissqualifizierung, Trägerentwicklung und rechtssichere Vergabemodelle finanzieren.

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