Gemeinschaftliche Wohnformen in Neubauprojekte bringen
In Berlin wächst der Bedarf an Wohnformen, die Privatheit und Gemeinschaft verbinden. Viele Menschen suchen Wohnmodelle, die gegenseitige Unterstützung, organisierte Nachbarschaft und gemeinschaftlich genutzte Räume ermöglichen: ältere Menschen, die nicht allein wohnen wollen, Familien, Alleinerziehende, Menschen mit Unterstützungsbedarf, Studierende oder Gruppen, die gemeinsam Verantwortung für ihr Wohnumfeld übernehmen wollen.
Gemeinschaftliche Wohnformen können darauf Antworten geben. Dazu gehören Clusterwohnungen, generationenübergreifendes Wohnen, inklusive Wohngruppen, Trägerwohnen oder genossenschaftlich organisierte Wohnprojekte. Solche Wohnformen entstehen nicht automatisch. Sie brauchen frühe Planung, passende Grundrisse, organisierte Gruppen, tragfähige Belegungsverfahren und Förderlogiken, die unterschiedliche Haushalte zusammenbringen können.
Wohnungsmix-Konzepte müssen reale Bedarfe besser aufnehmen
Landeseigene Wohnungsunternehmen bauen dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum und sind für die Wohnraumversorgung unverzichtbar. In ihren Neubauprojekten arbeiten sie mit Wohnungsmix-Konzepten, Förderstufen, Belegungsbindungen, Wirtschaftlichkeitsvorgaben und standardisierten Planungsabläufen.
Diese Verfahren ermöglichen die schnelle und verlässliche Erstellung vieler Wohnungen. Bestimmte reale Wohnbedarfe werden darin aber bisher nur unzureichend in passende Wohnangebote übersetzt. Clusterwohnungen, Wohngruppen oder gemeinschaftliche Wohnprojekte passen nicht ohne Weiteres in die Logik einzelner abgeschlossener Wohnungen, die erst nach Fertigstellung regulär vergeben werden.
Dabei werden gemeinschaftliche Wohnformen seit Jahren gesellschaftlich nachgefragt. Beratungsstellen, Wohntische, Genossenschaften, selbstorganisierte Gruppen und Forschungsprojekte zeigen, dass das Interesse an gemeinschaftlichem Wohnen deutlich größer ist als das bisher realisierte Angebot.
Deshalb stellt sich in kooperativen Entwicklungsprozessen immer wieder die Frage, wie landeseigene Wohnungsunternehmen ihre Regelprozesse öffnen können, ohne ihre sozialen und diskriminierungsfreien Vergabegrundsätze aufzugeben.
Was ist Clusterwohnen?
Clusterwohnungen verbinden private Wohneinheiten mit gemeinschaftlich genutzten Räumen. Die Bewohner*innen haben eigene Zimmer oder kleine Apartments und teilen zusätzliche Flächen wie Küche, Wohnzimmer, Arbeitsräume oder Gästebereiche.
So entsteht eine Wohnform zwischen klassischer Wohngemeinschaft und abgeschlossener Einzelwohnung. Sie ermöglicht Privatheit, gemeinschaftlichen Alltag und einen geringeren individuellen Flächenverbrauch.

Spätere Nutzer*innen müssen früher in die Planung kommen
Gemeinschaftliche Wohnformen funktionieren nur, wenn private Rückzugsräume, gemeinschaftliche Flächen, Gruppengrößen, Belegung und Betriebsmodelle zusammenpassen. Eine Clusterwohnung ist nicht einfach eine große Wohnung mit vielen Zimmern. Eine inklusive Wohngruppe hat andere Anforderungen als ein generationenübergreifendes Wohnprojekt. Trägerwohnen braucht klare Verantwortungen zwischen Vermieter*in, Träger und Bewohner*innen.
Es geht deshalb nicht nur um die Erstellung von Wohnungen, sondern um die Vorbereitung tragfähiger sozialer Wohnzusammenhänge.
Faire Vergabe muss mit Gruppenbildung vereinbar werden
Die diskriminierungsfreie Vergabe von Wohnungen ist eine wichtige Vorgabe für landeseigene Wohnungsunternehmen. Sie soll verhindern, dass öffentliche Wohnungen in geschlossenen oder intransparenten Verfahren vergeben werden.
Für gemeinschaftliche Wohnformen entsteht daraus jedoch ein praktisches Problem. Clusterwohnen, inklusive Wohngruppen oder andere gemeinschaftliche Wohnformen brauchen frühe Gruppenbildung, gemeinsame Planung und Vertrauen zwischen den späteren Bewohner*innen. Wenn eine Gruppe über längere Zeit an einem Wohnkonzept mitarbeitet, am Ende aber keinen gesicherten Zugang zu den Wohnungen hat, wird Beteiligung entwertet.
Deshalb braucht es Verfahren, die beides verbinden: offene und diskriminierungsfreie Zugänge einerseits, verbindliche Gruppenbildungsprozesse andererseits.
Denkbar sind transparente Interessenbekundungen, öffentliche Wohntische, quotierte Auswahlverfahren, Nachrückverfahren und klare Kriterien für Förderberechtigung, Zusammensetzung und soziale Mischung. So kann gemeinschaftliches Wohnen ermöglicht werden, ohne die Grundsätze fairer Vergabe aufzugeben.
Förderlogiken müssen gemischte Wohngruppen ermöglichen
Gemeinschaftliches Wohnen ist besonders interessant, wenn unterschiedliche Menschen zusammen wohnen können: Menschen mit geringen Einkommen, mittleren Einkommen, Unterstützungsbedarf, Familien, ältere Menschen, Studierende oder Menschen mit besonderen sozialen Bedarfen.
Genau diese Mischung ist förderlogisch schwierig. Die Wohnraumförderung arbeitet mit unterschiedlichen Förderstufen, Einkommensgrenzen und Belegungsbindungen. Unterstützungsleistungen, Trägermodelle oder genossenschaftliche Finanzierungsbeiträge folgen weiteren Regeln. Eine gemeinschaftliche Wohnform muss aber als zusammenhängender sozialer und räumlicher Zusammenhang funktionieren.
Wenn innerhalb einer Wohngruppe nur eine Förderstufe oder eine sehr homogene Zielgruppe möglich ist, wird ihr Potenzial begrenzt. Ziel muss deshalb sein, unterschiedliche Förderstufen, Belegungsrechte und Unterstützungsmodelle so zu kombinieren, dass soziale Mischung innerhalb gemeinschaftlicher Wohnformen möglich wird.
Dafür braucht es rechtssichere Modelle, die sowohl den Anforderungen der Wohnraumförderung als auch den sozialen Anforderungen gemeinschaftlicher Wohnformen gerecht werden.
Am Rathausblock wird gemeinschaftliches Wohnen konkret eingefordert
Auf dem Dragonerareal und im Modellprojekt Rathausblock gibt es eine starke Organisierung von Menschen, die gemeinschaftliche Wohnformen umsetzen wollen. Mit ZuWoRa – Zusammen Wohnen Rathausblock – hat sich eine Struktur gebildet, die Bedarfe, Konzepte und Gruppenprozesse für gemeinschaftliches Wohnen sichtbar macht.
Der Aufbau von ZuWoRa wurde und wird durch die ZusammenStelle unterstützt. Als intermediäre Struktur im Modellprojekt Rathausblock hilft sie dabei, interessierte Menschen zu vernetzen, Gruppenprozesse zu begleiten, Bedarfe zu klären und diese in die kooperative Entwicklung des Dragonerareals einzubringen.
Dabei geht es um unterschiedliche Umsetzungsmöglichkeiten: gemeinschaftliche Wohnformen mit der WBM, genossenschaftliche Entwicklung im Baufeld West oder weitere Modelle, die Wohnen, Gemeinschaft und soziale Mischung miteinander verbinden.
Am Rathausblock zeigt sich sehr konkret: Gemeinschaftliches Wohnen ist nicht nur eine abstrakte Idee. Es gibt organisierte Nachfrage, konkrete Gruppen und reale Entwicklungsflächen. Die offenen Fragen liegen vor allem in Planung, Vergabe, Förderung und Umsetzung.
Auch bei der Franz-Künstler-Straße wurde das Thema gegenüber der Gewobag in die kooperative Entwicklung eingebracht. Ob und wie dort gemeinschaftliche Wohnformen entstehen können, bleibt offen. Gerade solche Fälle zeigen, dass der Bedarf zwar artikuliert wird, aber noch nicht zuverlässig in die Regelprozesse der landeseigenen Wohnungsunternehmen übersetzt ist.
ZuWoRa – Zusammen Wohnen Rathausblock
Seit Sommer/Herbst 2024 treffen sich neue Wohn-Interessierte sowie ehemalige Aktive aus der Projektvereinbarung Wohnen, um die Umsetzung des Modellprojekts kritisch und konstruktiv zu begleiten. Vertreter*innen aus dem Kreis bringen sich…
Akteur aufrufenUnterstützungsstrukturen und Genossenschaften zeigen mögliche Wege
Gemeinschaftliches Wohnen braucht Beratung, Moderation und Projektentwicklung. In Berlin gibt es dafür bereits wichtige Unterstützungsstrukturen: STATTBAU, die Netzwerkagentur GenerationenWohnen, Wohntische, Genossenschaften, Projektinitiativen und weitere Fachakteure arbeiten seit Jahren daran, gemeinschaftliche Wohnformen planbar und umsetzbar zu machen.
Besonders Genossenschaften verfügen oft über bessere Voraussetzungen für gemeinschaftliche Wohnformen. Sie arbeiten mit Mitgliedschaft, langfristiger Bindung, Mitbestimmung und einer stärkeren Orientierung an gemeinschaftlichen Nutzungen. Dadurch lassen sich Gruppenprozesse und besondere Wohnformen häufig leichter in die Projektentwicklung integrieren.
Landeseigene Wohnungsunternehmen können von diesen Erfahrungen lernen. Gemeinschaftliche Wohnformen müssen nicht neu erfunden werden. Es gibt Wissen, Beispiele und Strukturen, die in öffentliche Neubauprojekte einbezogen werden können.
Kooperative Strukturarbeit muss finanziert werden
Auch die kooperative Strukturarbeit selbst braucht Finanzierung. Gruppenbildung, Moderation, Grundrissqualifizierung, Abstimmung mit Förderstellen, Trägerentwicklung und rechtssichere Vergabemodelle entstehen nicht nebenbei. Sie sind Voraussetzung dafür, dass gemeinschaftliche Wohnformen in öffentlichen Neubauprojekten tatsächlich umgesetzt werden können.
Die zentralen Forderungen: Gemeinschaftliches Wohnen braucht geöffnete Planungs- und Vergabeverfahren
Damit gemeinschaftliche Wohnformen in öffentlichen Neubauprojekten entstehen können, braucht es veränderte Verfahren:
- gemeinschaftliche Wohnformen als festen Baustein in größeren Neubauprojekten prüfen,
- organisierte Nachfrage früh über Wohntische, Interessenbekundungen oder Open Calls sichtbar machen,
- Grundrisse und Gemeinschaftsflächen vor der baulichen Festlegung qualifizieren,
- gemeinwohlorientierte Konzeptverfahren so weiterentwickeln, dass gemeinschaftliche Wohnformen, Gruppenbildung und soziale Mischung verbindlich berücksichtigt werden können,
- diskriminierungsfreie Vergabe mit verbindlichen Gruppenbildungsprozessen verbinden,
- unterschiedliche Einkommensgruppen, Förderstufen und Unterstützungsbedarfe in gemeinschaftlichen Wohnformen kombinierbar machen,
- kooperative Strukturarbeit für Gruppenbildung, Moderation, Grundrissqualifizierung, Trägerentwicklung und rechtssichere Vergabemodelle finanzieren.









