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in Friedrichshain-Kreuzberg

Baustelle #6

Kommunales Vorkaufsrecht stärken

Kommunen wieder zum starken Akteur gegen Verdrängung in Milieuschutzgebieten machen!

Das kommunale Vorkaufsrecht war bis Ende 2021 eines der wichtigsten Instru­mente, um Verdrängung in Milieu­schutz­gebieten zu verhindern. Es ermög­lichte den Bezirken, Häuser an gemeinwohlorientierte Bestandshalter*innen zu übertragen oder Käufer*innen über Abwendungs­verein­barungen zu langfristigen Schutz­bindungen für die Mieter*innen zu verpflichten.

Mit dem Urteil des Bundes­verwaltungs­gerichts vom November 2021 verlor dieses Instrument seine präventive Wirkung weitgehend. Die späteren gesetz­lichen Änderungen (Novel­lierung 2026) konnten diese Schutz­funktion bislang nicht wieder­herstellen.

Abwendungs­verein­barungen zwischen den Bezirks­ämtern und den Haus­käufer*innen waren das „scharfe Schwert“ des Milieuschutzes.

Berlinweit wurden tausende Wohnungen vor spekulativer Verwertung geschützt und nirgendwo mehr als in Friedrichshain-Kreuzberg.

Unsere Karte zeigt die Häuser, die durch Vorkäufe oder Abwendungs­verein­barungen im Bezirk gesichert werden konnten.

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Zwei Wege der Schutzwirkung

Die Schutzwirkung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten entfaltete sich über zwei miteinander verbundene Wege.

A) Schützende Abwendungsvereinbarungen

Um den kommunalen Vorkauf abzu­wenden, mussten sich Käufer*innen gegenüber dem Bezirk zu langfristigen mieter­­schützenden Bindungen verpflichten. Die Wohnungen vieler Mieter*innen wurden so zwar nicht in gemein­wohl­orien­tiertes Eigentum überführt, aber durch Vereinbarungen gegen Umwand­lung, Luxus­modernisierung, Eigen­bedarfs­kündigungen oder andere Verdrängungs­risiken geschützt.

B) Überführung an gemeinwohlorientierte Bestandshalter*innen

Wenn Käufer*innen die vom Bezirk geforderte Abwendungs­vereinbarung nicht unter­zeichneten, konnte der Bezirk das Vorkaufs­recht ausüben. Dafür musste ein geeigneter gemeinwohl­orientierter Bestands­halter gefunden werden – etwa eine Genossen­schaft, Stiftung oder ein landes­eigenes Wohnungs­unter­nehmen.

Diese übernahmen die mieter­schützenden Bindungen, die zuvor über die Abwendungs­vereinbarung gefordert worden waren. Land und Bezirk stellten die Finanzierung des Ankaufs sicher und konnten so Häuser dauerhaft aus spekulativen Verwertungs­logiken herauslösen.

Die eigentliche Stärke des kommunalen Vorkaufsrechts lag im Zusammenspiel beider Instrumente. Die Möglichkeit eines kommunalen Vorkaufs bewegte viele Käufer*innen dazu, Abwendungs­vereinbarungen zu unter­zeichnen. Das Vorkaufs­recht war deshalb nicht nur ein Instru­ment zum Ankauf von Häusern, sondern zugleich ein wirkungs­volles Verhandlungs­instru­ment zum Schutz bestehender Mietver­hältnisse.

Das kommunale Vorkaufs­recht muss repariert werden

Beitragzu Baustelle #6

Milieuschutz ohne anwendbares kommunales Vorkaufsrecht funktioniert nur mangelhaft

Was das Urteil von 2021 zerstört hat, warum die letzte Novelle nicht reicht und wie eine echte Reparatur aussehen muss Das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten war kein perfektes Instrument. Es…

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In der jetzigen gesetzlichen Fassung sind die Bezirks­ämter nur mit mangel­haften Instru­menten zur Abwehr von Verdrängung in Milieuschutzgebieten ausge­stattet, dabei ist der Erhalt der sozialen Zusammensetzung genau der Sinn einer sozialen Erhaltungssatzung.

Das kommunale Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet muss wirksam repariert werden, damit es dem eigent­lichen Sinn des Instruments wieder gerecht wird: bestehende Miet­verhält­nisse und die soziale Zusammen­setzung von Quartieren vor abseh­barer Verdrängung zu schützen.

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Häuser(ver)kauf in Friedrichshain-Kreuzberg: Wo stehen wir?

Zur Diskussion dieser Frage auf der kommenden Baustelle Gemeinwohl am 23. November – Anmeldung siehe unten – möchten wir hier einen kurzen Einblick in einige gemeinwohlorientierte Immobilienangelegenheiten geben, mit denen…

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17. November 2022
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FDP blockiert die Wiedereinsetzung des Vorkaufsrechts. Ein verlorenes Jahr.

Wir fordern eine Beendigung der FDP-Blockade – sofort!
Unsere wohnungspolitischen Forderungen gehen weit über den vorgelegten Referenten-Entwurf hinaus. Der Notstand auf dem Wohnungsmarkt wurde durch das Urteil zum Vorkaufsrecht verschärft.
§ 26 Nummer 4 BauGB muss deshalb schnell novelliert werden, damit die bestehenden Abwendungsvereinbarungen geschützt sind und das Vorkaufsrecht auch zukünftig bei zu erwartender erhaltungswidriger Nutzungsabsicht vorausschauend angewendet werden kann.

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