Neue Kooperationen
für leistbare und offene Räume

in Friedrichshain-Kreuzberg

Beschreibung: Commoning

Gemeint sind Projekte zum Erhalt, der Pflege oder der Bildung von materiellen wie nicht-materiellen Ressourcen, die von möglichst allen genutzt werden können sollen, ohne sie zu verbrauchen. Commoning ist aktives Handeln gegen die commons-unfreundliche Umgebung, die Zugänge über Eigentums- und Nutzungsrechte beschränkt.
zu Baustelle #10

Neue Saison für die StadtWERKSTATT Friedrichshain-Kreuzberg

Die wunderschöne und zentrale „Adlerhalle“ auf dem Dragonerareal hinter dem Finanzamt Kreuzberg kann im Jahr 2024 wieder für Veranstaltungen genutzt werden. Das Bezirksamt mit der Abteilung Bauen, Planen und Kooperative Stadtentwicklung hat die Halle bei der BIM bis Februar 2025 gemietet, um sie erneut als ›StadtWERKSTATT Friedrichshain-Kreuzberg‹ nutzbar zu machen.

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zu Baustelle #14

Ergebnisse der Workshops von „Spektakel auf der Autobahn“ 2022

Unser längerfristiges Ziel ist natürlich die Verhinderung des Abschnittes, doch wir wollen auch einen Blick in die Zukunft werfen und manifestieren, was wir uns für die Freiflächen wünschen.

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zu Baustelle #10

StadtWERKSTATT-Doku: Parklets als Terrassen für Vieles

Das 1. Parklets-Austauschtreffen von und für Stadtmacher:innen konnte die StadtWERKSTATT nutzen, um verschiedenste Formen temporärer, alternativer Nutzung und Aufteilung des öffentlichen (Straßen-)Raumes sichtbar zu machen, und eine Plattform zu schaffen, um zukünftige Projekte gemeinsam mit engagierten Akteur:innen aus der Verwaltung weiter voranzubringen.

Vorwissen und Erfahrungen aus den im Workshop vorgestellten Projekten und Interventionen können und sollen so für neue in Berlin anstehende Projekte nutzbar und bekannt gemacht werden.

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kiez erFahren
zu Baustelle #6 | Baustelle #9

Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten privater Dritter als „ultima ratio“ qualifizieren

Der VorkaufsratXHain betrachtet die in diesem Jahr bereits zweimalige Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten von gemeinwohlorientierten privaten Dritten als angemessenes Vorgehen zum Schutz der Mieter*innen vor Verdrängung, insbesondere wenn keine anderen Optionen bestehen. Diese Strategie kann allerdings nur als ultima ratio zur Anwendung kommen und sollte, wie in beiden Fällen geschehen, mit großer Sorgfalt und in Abstimmung mit den betroffenen Hausgemeinschaften umgesetzt werden.

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