Baustelle
#9Finanzierung für gemeinwohlorientierte Immobilienprojekte
An der Baustelle Beteiligte Akteur*innen
Veranstaltungen zur Baustelle »Finanzierung für gemeinwohlorientierte Immobilienprojekte«
»Communalisierung« in Xhain – Wie holen wir die Immobilien ins Gemeinwohl?
Di, 10. August 2021, 18:00 - 20:00
In den letzten Jahren ist eine regelrechte Bewegung der Communalisierung in Xhain und Berlin entstanden, die auch den Aspekt der Gemeinschaft oder der „Vergemeinschaftung“ beinhaltet. Mit Akteur*innen des Feldes wird die Erfahrung der letzten Jahre reflektiert und über die Verstetigung und Justierung einer Strategie der Communalisierung beratschlagt.
Veranstaltung aufrufenBeiträge zur Baustelle »Finanzierung für gemeinwohlorientierte Immobilienprojekte«
StadtWERKSTATT-Doku: »Friedrichstr. 18/19 kooperativ entwickeln«
Der Beschluss des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg vom 11.05.2021, gibt an, dass auf der Fläche der Friedrichstr. 18/19 ein Mehrfachnutzungsstandort entwickelt werden soll. Die Idee ist hierbei die Ansiedlung des Friedrichshain-Kreuzberg Museums (FHXB), des Schwulen Museums Berlin (smu) sowie die Integration einer Unterbringung für Geflüchtete. Die Veranstaltung wurde für all diejenigen konzipiert, die in die vorbereitende Koordinierung einbezogen waren.
Beitrag aufrufenPM: Bündnis ›Neues Vorkaufsrecht jetzt!‹ – WIR WOLLEN DAS VORKAUFSRECHT ZURÜCK – UND DIESMAL RECHTSSICHER!
Wir, die durch das Vorkaufsrecht zumindest bescheidene Spielräume für eine gerechtere Stadtentwicklung hatten, fordern die zügige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Baugesetzbuch, die die Ausübung des Vorkaufsrechts wieder ermöglicht und auf sichere Füße stellt. Wir, das sind betroffene, organisierte Hausgemeinschaften, Vereine und stadtpolitische Initiativen aus den Kiezen, wollen echten Milieuschutz und keine weitere Verdrängung hinnehmen.
Beitrag aufrufenAusübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten privater Dritter als „ultima ratio“ qualifizieren
Der VorkaufsratXHain betrachtet die in diesem Jahr bereits zweimalige Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten von gemeinwohlorientierten privaten Dritten als angemessenes Vorgehen zum Schutz der Mieter*innen vor Verdrängung, insbesondere wenn keine anderen Optionen bestehen. Diese Strategie kann allerdings nur als ultima ratio zur Anwendung kommen und sollte, wie in beiden Fällen geschehen, mit großer Sorgfalt und in Abstimmung mit den betroffenen Hausgemeinschaften umgesetzt werden.
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