Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten privater Dritter als „ultima ratio“ qualifizieren
Der VorkaufsratXHain betrachtet die in diesem Jahr bereits zweimalige Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten von gemeinwohlorientierten privaten Dritten als angemessenes Vorgehen zum Schutz der Mieter*innen vor Verdrängung, insbesondere wenn keine anderen Optionen bestehen. Diese Strategie kann allerdings nur als ultima ratio zur Anwendung kommen und sollte, wie in beiden Fällen geschehen, mit großer Sorgfalt und in Abstimmung mit den betroffenen Hausgemeinschaften umgesetzt werden.
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