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Hafenplatz: Städtebauliche Erhaltungssatzung tritt in Kraft

Das Bezirks­amt Friedrichs­hain-Kreuz­berg, hat am 19.11.2025 eine Presse­mit­tei­lung veröffentlicht, und damit bekannt gegeben, dass „das Hafenplatz-Ensemble künftig als eigen­stän­dige, städte­­bau­lich prägende Anlage im Er­haltungs­ge­biet „IBA 87 – Süd­liche Fried­rich­stadt“ gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB eingestuft wird“. Zum Hafen­platz-Ensemble gehören die Adressen Hafen­platz 5–7, Köthener Straße 28–33 und Bern­burger Straße 20–21.

Diese Satzung hat zum Ziel, mögliche Anträge auf Abriss des Ensembles verwehren zu können. Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass die Bausubstanz sanierungsfähig ist und lehnt die Pläne der Eigentümer*innen (geführt von der Hedera Bauwert) ab, das gesamte Gelände nach einem Totalabriss hoch verdichtet neu zu entwickeln.

„Das Hafenplatz-Ensemble ist ein markantes Beispiel dafür, wie Architektur und Stadtplanung auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren. Indem wir das Ensemble jetzt offiziell unter städtebaulichen Schutz stellen, erhalten wir nicht nur Bausubstanz, sondern auch ein Stück Berliner Identität.“

Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und kooperative Stadtentwicklung

Wie bereits in mehreren Sitzungen des BVV-Ausschusses für Stadtentwicklung im Bezirk geäußert und auf unserer Plattform dokumentiert, strebt der Bezirk eine Lösung an, mit der bezahlbarer Wohnraum und die bestehende Mieterschaft erhalten werden kann. Dies soll eine Sanierung und kann auch eine mögliche behutsame Verdichtung umfassen.

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In Zusammenarbeit von:Baustadt-rat/rätin Fachbereich Stadtplanung

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