Neue Kooperationen
für leistbare und offene Räume

in Friedrichshain-Kreuzberg

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RAW-West und RAW-Ost: Der Weg für die nächsten Entwicklungsschritte ist frei

Mit mehreren Beschlüssen und Vereinbarungen in den vergangenen Wochen ist für das RAW-Gelände ein neuer Entwicklungsabschnitt erreicht worden. Während im westlichen Teil des Areals die Sicherung des Soziokulturellen L (SKL) nun vertraglich vorbereitet wird, hat die Bezirksverordnetenversammlung gleichzeitig den Weg für die Entwicklung von RAW-Ost eröffnet.

Damit liegen erstmals für beide Teilbereiche konkrete Entwicklungsperspektiven vor. Gemeinsam zeigen sie, wie Bestandserhalt und Quartiersentwicklung miteinander verbunden werden können.

RAW-West: Der Bestand erhält Zeit und Perspektive

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags zwischen Bezirk und Eigen­tümer beginnt die vereinbarte Übergangsphase für das Soziokulturelle L. Das Bezirksamt übernimmt zunächst die General­mieter­rolle und sichert damit die bestehenden Kultur-, Sport- und Freizeit­einrichtungen für die nächsten Jahre ab.

Parallel wird das Bebauungs­plan­verfahren weitergeführt. Mit seiner Fest­setzung soll die Übergangs­lösung in eine langfristige Struktur überführt werden: Vorgesehen ist eine 30-jährige Überlassung des Soziokul­turellen L an eine noch zu bestimmende General­mieter­struktur.

Die öffentlichen Mittel erfüllen dabei zwei Aufgaben. Sie ermöglichen die befristete Anmietung der Gebäude und fließen anteilig in dringend notwendige Instandsetzungsmaßnahmen. Damit wird nicht nur Zeit gewonnen. Auch die baulichen Voraussetzungen für die langfristige Entwicklung des Bestands können schrittweise verbessert werden.

RAW-Ost: Neue Räume für Soziokultur entstehen

Auch für den östlichen Teil des RAW-Geländes wurde ein wichtiger Ent­wick­lungsschritt beschlossen. Die BVV hat die Einleitung eines Bebau­ungs­­plan­ver­fahrens beschlossen, das auf Grundlage einer Verständi­gung mit dem Eigentümer die dauerhafte Sicherung von zwei bestehenden Hallen für soziokul­turelle Nutzungen ermöglichen soll.

Nach den bisherigen Über­legungen könnten dort zusätzlich rund 3.000 bis 4.000 Quadrat­meter Flächen für Kultur, Sport und weitere gemein­wohl­orien­tierte Nutzungen entstehen. Damit eröffnet sich erstmals die Perspektive, das bestehende Soziokulturelle L nicht nur zu erhalten, sondern räumlich weiterzuentwickeln.

Die nächste Aufgabe heißt Entwicklung

Mit den aktuellen Beschlüssen verschiebt sich der Schwerpunkt des Gesamtprojekts: In den vergangenen Jahren standen vor allem Eigentumsfragen, politische Verhandlungen und die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen im Mittelpunkt. Nun beginnt die Phase, in der die vereinbarten Ziele organisatorisch, wirtschaftlich und baulich umgesetzt werden müssen.

Dazu gehören auf der einen Seite die Weiterentwicklung des Bebauungs­plans mit den neuen Anforderungen an Wohnen, Gewerbe, Schallschutz, Freiräume und Erschließung. Auf der anderen Seite müssen tragfähige Strukturen entstehen, die Bauherren­schaft, Investitionen, Betrieb und Nutzung des Soziokul­turellen L langfristig miteinander verbinden.

Kooperative Entwicklungs­strukturen werden jetzt praktisch erprobt

Im Bezirk sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Strukturen aufge­baut worden, in denen Verwaltung, Politik, Intermediäre sowie gemein­wohl­orientierte Organisationen gemeinsam an solchen Ent­wicklungs­aufgaben arbeiten. Jetzt können diese Erfahrungen in die konkrete Umsetzung einfließen.

Die Entwicklung von RAW-West und RAW-Ost markiert damit keinen Abschluss, sondern den Übergang in eine neue Projektphase: Aus planerischen Vereinbarungen werden Schritt für Schritt bauliche, organisatorische und wirtschaftliche Lösungen, die den Bestand sichern und gleichzeitig neue Perspektiven für das gesamte Quartier eröffnen.

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In Zusammenarbeit von:Baustadt-rat/rätin Fachbereich Stadtplanung Gruppe Bauleitplanung RAW Kultur e.G. SenSBW

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RAW West

Ziel des Verfahrens ist es, diese gewachsene Struktur zu sichern und zugleich weiterzuentwickeln. Dafür sollen unter anderem Sondergebiete für das sogenannte „Soziokulturelle L“ (SKL) sowie für Freizeit- und Kulturnutzungen festgesetzt werden, während in anderen Teilbereichen ergänzende gewerbliche Entwicklungen vorgesehen sind.

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